Stand: 02.02.2023
Die 34. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz ist am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten. Sie gilt bis zum 07. April 2023.
Die für deinen Urlaub relevanten Regelungen haben wir hier zusammengefasst:
Maskenpflicht
In Krankenhäusern, in Arztpraxen und in Pflegeeinrichtungen muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Die Maskenpflicht gilt nicht für
- Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- Personen, die ärztlich bescheinigt auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske oder medizinische Gesichtsmaske tragen können, und
- gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.
Testpflicht
Die Testpflicht gilt in Krankenhäusern und in Pflegeeinrichtungen.
Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) (Stand: 01.12.2022)
Die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten. Mit Inkrafttreten der Fünften Änderungsverordnung der Coronavirus-Einreiseverordnunggelten keine Staaten oder Regionen mehr Virusvariantengebiete.
Für die genauen Regelungen für eine Einreise und Quarantäne beachte die Coronavirus-Einreiseverordnung.
Weitere Informationen
- 34. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
- Corona-Regeln Rheinland-Pfalz im Überblick
- Covid19-Dashboard des RKI für Deutschland mit täglich aktuellen Fallzahlen
- Aktuelle Fallzahlen für Rheinland-Pfalz
- Informationen zu Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen in Deutschland - Auswärtiges Amt